Liebe Eltern,
ab Mittwoch, den 28.10.2020 tritt eine neue Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Maskenpflicht in Kraft.
"Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 3 Abs. 3 der Corona-VO muss von jeder Person getragen werden, die sich an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel aufhält, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen können oder nicht nur vorübergehend aufhalten und eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen nicht auszuschließen ist."
In Absprache mit der Stadt Burgwedel wurde für den Schulbereich aufgrund der allgemeinen Regelung der Allgemeinverfügung vereinbart, eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung vor den Grundschulen in Großburgwedel, Kleinburgwedel, Fuhrberg, Thönse und Wettmar im Umkreis von 100 m einzuführen. Der Pausenbereich im Freien ist aufgrund des Hygienekonzepts der Schulen, bzw. des Landes nicht von dieser Regelung betroffen. Eine Beschilderung im Außenbereich der Schulen kennzeichnet die entsprechenden 100m. Ab sofort müssen daher alle Personen den Mund und Nasenschutz schon vor der Schule verpflichtend tragen.
Ich denke, dass diese Maßnahme dazu beitragen kann, uns und die Kinder zu schützen. In diesem Sinn unterstütze ich die Maßgabe und bitte Sie, sich daran zu halten.
Des Weiteren möchte ich alle Eltern bitten, das Schulgebäude nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat zu betreten. Wir sind gehalten von allen Personen die entsprechenden Personalien aufzunehmen, um eine eventuelle Infektionskette zu ermitteln. Bitte halten Sie sich auch an diese Vorgabe.
Bleiben Sie gesund, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!
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